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Der zum Rathaus gerichtete, dreigeschossige Abschnitt des Fachwerkbaus aus dem beginnenden 19. Jahrhundert zeigt ein regelmäßiges konstruktives Gefüge mit Wandständern, zweifacher Verriegelung, zu den Eckständern geneigten langen Streben und noch betonter, wulstig ausgebildeter Geschoss-trennung. Es ist im unmittelbaren Umfeld des Rathauses von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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