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Das zweigeschossige Fachwerkhaus zeigt eine einfache Konstruktion wohl des mittleren 18. Jahrhunderts. Die Fußstreben der Mann-Figuren an den Eckständern und der Aussteifung der Bundständer sind konkav ausgebildet. Dem Haus kommt einige Bedeutung als westlicher Abschluss des Blocks zwischen den Zweigen der Schlossgasse und als Teil der Umbauung des Schlossplatzes zu. Es ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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