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Der eingeschossige, giebelständige Villenbau bildet zeitlich und räumlich den Abschluss der südwestlichen Stadterweiterung Schottens, die sich um 1900 und in den beiden folgenden Jahrzehnten ausgebildet hat. Das Haus ist oberhalb seines Basaltsockels verputzt und trägt ein steiles Satteldach. Details wie die angedeuteten, gleich dem Dach biberschwanzgedeckten Fußwalme im Giebel, ein polygonaler, verschindelter Erker an der linken Hausecke und ein verglaster und ebenfalls verschindelter, mit schwerem Walmdach abschließender und durch breite Bogen geöffneter Loggienanbau an der rechten Traufseite verleihen dem gegen 1920 errichteten Haus Eigenschaften der Heimatschutzarchitektur. Es ist Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |