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Das 1900 erbaute Haus leitet an der von hier aus nach Süden ansteigenden Vogelsbergstraße den Stadterweiterungsbereich des beginnenden 20. Jahrhunderts ein. Über hochgezogener Sockelmauer aus Basalthaustein, die in den links und rechts anschließenden Gartenmauern fortgesetzt wird, erheben sich zwei verputzte Geschosse, deren Fassaden nur durch sandsteinumrahmte Fenster gegliedert werden. Das Haus schließt mit einem leicht auskragenden Kniestock aus Fachwerk, über dessen (Zwerch-)Giebeln knaufbesetzte Krüppelwalme das biberschwanzgedeckte und an Ortgängen und Firsten mit Schiefer versehene Dach markant ausbilden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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