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Zweigeschossiges Wohnhaus aus gelbem Backstein über niedrigem Sandsteinsockel. Der an sich kubische Baukörper schließt mit einem Mansarddach. Die Fassadengliederung erfolgt zum einen durch dunklere Steine, die Ecklisenen, Gesimse und segmentbogige Fenstergewände andeuten beziehungsweise betonen, zum anderen durch Sandsteinelemente. Außerdem sind flach vortretende Risalite ausgebildet: Der zur Straße gerichtete hat einen Dreiecksgiebel mit Schmuckdetails der Neorenaissance (Obelisken, Voluten) und im Obergeschoss eine Dreiergruppe von Öffnungen, davor einen Balkon auf kräftigen Konsolen und mit gebauchter, reich verzierter eiserner Brüstung. Der villenartige Wohnbau des Historismus entstand nach der Datierung im Giebelaufsatz 1899/1900 und ist aus orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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