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Breiter, zweieinhalbgeschossiger und traufständiger Bau aus "technischem" Fachwerk. Das rot gefasste Balkengefüge ist mit gelben Backsteinen ausgefacht und wirkt lebendig durch die abwechselnde Anordnung von Fenstern und geschosshohen Andreaskreuzen, die noch durch die Verschiebung der Brust- und der Halsriegel hervorgehoben sind. Mittig ist über der fünfachsigen Straßenfassade ein breites Zwerchhaus ausgebaut, die Überstände des Satteldachs werden von verzierten Bügen gestützt. Zu Seiten des Zwerchhauses stehen mit spitzen Pyramidendächern schließende Gauben. Die Eingangsseite rechts ist mit Schiefer verkleidet. Im Hof ist ein dem Haus ähnlich konstruiertes Nebengebäude erhalten, dessen Fensteröffnungen wie die des Hauptgebäudes mit nachklassizistischen Holzgewänden unter Dreiecksgiebeln gerahmt sind. Die Architektur des ausgangs des 19. Jahrhunderts entstandenen Anwesens, das bis etwa zum Beginn des Zweiten Weltkriegs eine Zigarrenfabrik und im Nebenbau Tabaklager und -schneiderei beherbergte, korrespondiert städtebaulich und architektonisch mit der unmittelbar gegenüber stehenden Festhalle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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