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"Dieses Haus hat mit Hilfe Gottes errichten lassen Nikolaus Ritz und dessen Ehefrau Margaretha eine geborne Lachman Der Zimmermeister war Johannes Feick Im Jahr 1828". Das so durch eine Rähminschrift dokumentierte Fachwerkwohnhaus, ältester Teil einer Hofanlage, zeigt ein für die Entstehungszeit typisches sparsames Gefüge mit einfacher Verriegelung und langen Streben an den Eckständern. Ihm kommt an der - freilich erst 1969 durch Abriss eines Hofs entstandenen - platzartigen Erweiterung der Pfordter Straße eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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