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Das von der Straße zurückgesetzte traufständige Wohnhaus eines Hofs entstand als konstruktiver Fachwerkbau noch des klassizistischen Typus 1850 und wurde nach der Stockschwelleninschrift durch die Zimmerer Johannes Friedel und Johannes Bloch aus Landenhausen aufgerichtet. Die streng symmetrisch ausgebildete Fassade zeigt zweifache Verriegelung und regelmäßig angeordnete Geschossstreben. In der Mitte befindet sich die wenige Jahrzehnte jüngere zweiflügelige Haustür über einer niedrigen Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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