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Den Nordwestrand des Ortskerns bestimmt diese Hofanlage mit ihrem repräsentativen Fachwerkwohnhaus von 1906. Es ist über einem Sockel aus Bossenquadern errichtet und seine Eckständer werden durch klassische Mann-Figuren mit konkaven Fußstreben und geschweiften Kopfwinkelhölzern ausgesteift. Andreaskreuze unterhalb der Fenster, profiliert ausgebildete Geschossauskragungen und Krüppelwalme tragen zur guten Wirkung des Baus bei. Dazu gehört das gleichzeitige, ihm gegenüber dreiseitig angeordnete Wirtschaftsgebäude. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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