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Die Verlegung des Friedhofs von der Kirche hierher erfolgte 1837. Aus 1922 datiert das über einer Treppenanlage errichtete Gefallenendenkmal in der Form eines aufgesockelten vierseitigen Pfeilers aus Kunststein, der durch ein Eisernes Kreuz bekrönt wird und oberhalb der Inschriften das Relief eines Stahlhelms mit Eichenlaub zeigt. Das Denkmal wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch zwei Stelen ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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