Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das giebelständige Wohnhaus einer Hofanlage ist in seinem hohen Sockel datiert mit 1735. Das ansprechend durchgebildete Fachwerk hat an den kräftigen Eckständern Dreiviertelstreben und zeigt eine rhythmische Abfolge von Wandständern, ergänzt durch regelmäßig und symmetrisch angeordnete schräge, im Giebeldreieck auch geschweifte Hölzer in Brüstungsgefachen. Eine Geschossauskragung mit Rundstabprofil an den Schwellen ist noch ausgebildet. Das Haus dürfte ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus gewesen sein. Der seit Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzte große Wirtschaftstrakt (Sockelinschrift: K. Ritz I. / 1907) ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Teil des Kulturdenkmals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |