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In städtebaulich wichtiger Position steht die Hofanlage, die im Verlauf von gut hundert Jahren ausgebaut worden ist. Das dreizonige Fachwerkwohnhaus stammt aus 1780 und wird durch einfache Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln, aber ohne Kopfwinkelhölzer gegliedert und ausgesteift. Fenstergrößen und durchlaufende Brustriegelkette blieben erhalten, über der noch angedeuteten Geschossauskragung hat die Stockschwelle ein feines Profil. Das ursprüngliche Wohn-Stall-Haus erfuhr bis gegen 1900 angepasste Erweiterungen durch Scheunen- und Stallgebäude aus Fachwerk und Sandstein. Der Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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