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Das große dreizonige Wohnhaus einer bis in das mittlere 20. Jahrhundert in der markanten Eckposition zur Pfordter Straße ausgebauten Hofanlage ist über hohem Sockel 1898 in ganz traditionellem Erscheinungsbild aufgerichtet worden. Das Fachwerkgefüge ist verschindelt, Fenstergrößen und -anordnung blieben im Wesentlichen erhalten, ebenso wie eine wenig jüngere zweiflügelige Haustür über der zweiläufigen Freitreppe. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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