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Das Wohnhaus des großen, die Sackgasse Im Winkel abschließenden Hofs ist am 4. Mai 1865 durch den Landenhäuser Zimmermeister Johannes Friedel für Johannes Schäfer und seine Ehefrau Margaretha geb. Siebert aufgerichtet worden (nach der Stockschwelleninschrift). Über hohem Sockel aus Sandsteinquadern erheben sich zwei konstruktiv gefügte Geschosse, die zweifach verriegelt sind und durch regelmäßig angeordnete Geschossstreben ausgesteift werden. Vor der Mitte der streng symmetrisch ausgebildeten Fassade führt eine zweiläufige Sandsteintreppe, die den Kellereingang einfasst, zur Hautür. Das Wohnhaus des später großzügig ausgebauten Hofs ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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