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Das Fachwerkwohnhaus stammt im Kern aus 1765 und ist dreizonig ausgebildet, wobei Dreiviertelstreben nur an den Eckständern vorkommen und die mittlere "Achse" der Hoffassade durch in Brüstungsgefache des Obergeschosses eingesetzte schräge Hölzer betont wird. Die Geschosstrennung ist links mit abgerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern ausgestattet; dieses Element fehlt rechts: Hinweis auf den hier früher eingebauten Stall, der dann in einer jüngeren Erweiterung des Hofs untergebracht wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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