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Ältester Teil der winkelförmig ausgebauten Hofanlage ist das dreizonige Wohnhaus, das seine verschindelte Giebelseite der Straße zuwendet. Das Gefüge der Hofseite mit halben, zweifach verriegelten Mann-Figuren ohne Kopfverstrebung weist in das späte 18. Jahrhundert, die konstruktive Erneuerung der linken Zone lässt auf ein ursprüngliches Wohn-Stall-Haus oder einen Einhof schließen. Das Haus bewahrt eine zweiflügelige nachklassizistische Haustür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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