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Ehemaliges Wohn-Stall-Haus. Die Frakturinschrift der Stockschwelle lautet "Johannes Ritz und dessen Ehefrau Elisabetha eine geborne Schul der Zimmermeister war Johannes Friedel und Johannes Bloch in Landenhausen im Jahr 1850". Das Haus zeigt ein gediegenes konstruktives Fachwerk mit zweifacher Verriegelung und rhythmisch eingesetzten Geschossstreben. Eine besondere städtebauliche Bedeutung gewinnt das Haus durch seine zur Straße exponierte Giebelseite, die dann auch durch gekuppelte Wandständer und kurze Streben im Giebeldreieck aufgewertet wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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