Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Fuldaübergang, einen älteren Steg ersetzend, entstand im Kern 1781/1804 als 65 m lange elegante klassizistische Bogenbrücke aus Sandstein. Die Strompfeiler haben an beiden Seiten spitze Pfeilerköpfe. Eingesetzt ist ein unlesbar gewordener Inschriftstein; ein weiterer mit dem Text "dieser peiler hat erbaut die gemein in port im jahr 1781 ist borgemeister gewesen iohann adam horst" soll im Fundament eingelassen sein. Am Karfreitag 1945 wurde die Brücke mit ihren sechs Bogen teilweise gesprengt, bis 1953 wiederhergestellt und 1986 in Stand gesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |