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Im Verlauf des späten 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts winkelförmig ausgebauter Hof. Ältester Abschnitt ist der von der Straße abgewandt errichtete, zweizonige Wohnteil aus dem mittleren 19. Jahrhundert, dessen Fachwerkgefüge durch steile, einfach verriegelte Geschossstreben strukturiert wird. Die beiden Wohngeschosse erheben sich über einem hohen, aus Sandsteinquadern gefügten Sockel mit separatem Eingang. Die Haustür über einläufiger Freitreppe ist in einfacher, nachklassizistischer Form gehalten. Unter den beiden Fenstern der Oberstube blieben als wohl letztes Beispiel in der Region gesägte schwanenhalsförmige Konsolen für Blumenkästen erhalten, wie sie an vergleichbaren Häusern ursprünglich häufig vorkamen. Die in jüngster Zeit zumeist unter einer Verschalung verschwundenen Fachwerkgefüge der Wirtschaftsgebäude sind konstruktiven Charakters.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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