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Sassen liegt fast drei Kilometer westlich von Queck im Tal des Sambachs, das als landwirtschaftlich genutztes Areal in den Wald der Buntsandsteinhochfläche eingeschnitten ist. 1343 erfolgte mit Einwilligung der Herren von Schlitz (Heinrich und Simon) der Verkauf eines Vorwerks "zu den sachsin" an das Johanniterhaus in Grebenau, ein Jahr später wird eine weitere Hofreite zu Sachse genannt. In der Folge des Wiederaufbaus des Landes nach dem Dreißigjährigen Krieg wird 1671 "ein Hoff / Hauß und Scheuer samt zugehörigen Güthern zum Saßen / Junckern Johann Vollprechten zuständig" erwähnt. Das heutige Bild ist das eines gräflichen Gutshofs aus dem frühen bis mittleren 19. Jahrhundert. Es blieb im Wesentlichen erhalten, auch nachdem Sassen ab 1968 von der Lebensgemeinschaft e.V. in Nutzung genommen wurde.
Im Norden der offenen viereckigen Anlage erhebt sich das Wohnhaus, ein sachlich-konstruktiver, sehr regelmäßig gefügter zweigeschossiger Fachwerkbau über Sandsteinsockel und mit Krüppelwalmdach. Die Hoffassade gliedert sich in sieben Achsen mit der Haustür in der Mitte über breiter zweiläufiger Treppe. Im Osten steht ein zweigeschossiger Scheunenbau in ähnlicher Kubatur, das Balkenwerk ist hier mit Backsteinen ausgefacht oder verschalt, und in ihrer Grundstruktur erhaltene Tore weisen auf die frühere Funktion hin. Gegenüber dieser Scheune erhebt sich ein größerer Ökonomiebau. Hier fällt das aus Hausandstein gefügte Erdgeschoss, ehemals Ställe umfassend, zum Hof hin durch eine Reihe von Rechteckportalen auf, über denen waagerechte Verdachungen mit Hängeplatten einen bemerkenswerten gestalterischen Akzent setzen, der die Hofgebäude der Hallenburg in Schlitz zum Vorbild hat. Das konstruktiv gefügte Fachwerkgeschoss darüber ist mit flachen Backsteinen ausgefacht, das Satteldach weist Fledermausgauben auf. Im Süden ist die Hofreite durch einen breiten eingeschossigen Fachwerkbau unter Walmdach abgeschlossen. Er stammt nach der Bauinschrift aus 1988. Die älteren Bauten des Hofs bilden aus orts- und sozial- sowie aus agrargeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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