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Zwischen breit angelegten Widerlagern ist der schmale, bogenförmige Bachdurchlass aus Sandsteinquadern und Haustein gespannt. Seine Entstehungszeit dürfte mit dem Neubau der Staatsstraße Schlitz-Hersfeld 1840/42 im Einklang stehen. Die Konstruktion verschwindet unter der erneuerten und verbreiterten Fahrbahn, ist aber wohlerhalten und aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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