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Die Hofanlage besteht aus einem bau-, wirtschafts- und sozialgeschichtlich bemerkenswerten Komplex, der auf engem Raum traufständig an die Straße gebaut ist und wesentlich aus dem ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert stammt. Über einem hohen Stall aus Sandsteinquadern erhebt sich ein Wohngeschoss aus Backstein, dessen segmentbogig abschließenden Fenster ebenso wie die Tür zugesetzt sind. Auch ist die zur Haustür führende Treppe verschwunden. Ein zweites Wohngeschoss ist aus konstruktivem Fachwerk gefügt und an der Giebelseite mit Schindeln verkleidet. An den Wohn- und Stalltrakt schließt sich rechts ein in zwei Phasen entstandener Scheunenbau an, über Sandsteinsockel ebenfalls als konstruktives Fachwerkgefüge entstanden und teilweise mit Backstein ausgefacht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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