Hauptstraße 24
Hauptstraße 24
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Queck
  • Hauptstraße 24
Flur: 1
Flurstück: 125

Die Hofanlage besteht aus einem giebelständigen Wohnhaus und dem davor errichteten, traufständigen Wirtschaftsgebäude. Ersteres ist ein dreizoniger, seit dem beginnenden 19. Jahrhundert wohl in zwei Bauphasen über hohem, hangausgleichendem, teils aus Quadern gefügtem Sandsteinsockel aufgerichteter konstruktiver Fachwerkbau. Bemerkenswert sind der podestartige Treppenvorbau und die zweiflügelige, nachklassizistische Haustür. Etwa gleichzeitig entstand das Wirtschaftsgebäude, das auch eine Schreinerwerkstatt enthielt, die mittels einer relativ aufwendigen zweiflügeligen klassizistischen Haustür erschlossen wird. Der zweigeschossige Trakt, der im Obergeschoss eine weitere Eingangstür aufweist, wurde gegen 1900 winkelförmig erweitert, wobei man die Tennenzufahrt überbaut hat.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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