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Am östlichen Eingang zum dichter bebauten Ortsbereich steht der seit dem frühen 19. Jahrhundert ausgebaute Streckhof. Ältester Teil ist das zur Hauptstraße giebelständige Wohnhaus in einem einfachen, aber sehr regelmäßigen Gefüge, das nur an der Giebelseite durch verbreiterte Fenster gestört wird. Kennzeichen sind Dreiviertelstreben an den kräftigen Eck- und an den Bundständern der exponierten Seiten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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