Am Zippen 22
Am Zippen 22
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Queck
  • Am Zippen 22
Ehem. Wiesmühle
Flur: 1
Flurstück: 145/1

Die ehemalige Wiesmühle ist ein dreiflügeliger Baukomplex am oberen Ende des Dorfs. Ältester Teil ist das giebelständige, dreizonige Fachwerkwohn- und Mühlenhaus, entstanden zu Ausgang des 18. Jahrhunderts in einem Gefüge, das durch halbhohe Fußstrebendreiecke an Eck- und Bundständern, ergänzt durch kurze Halsriegel, gekennzeichnet ist. Die Wände sind teilweise um 1900 durch Backsteinmauern ersetzt, das Gesamtbild - mit Segmentbogenfenstern im erhaltenen Giebeldreieck - blieb jedoch bewahrt. Gegenüber steht ein Scheunenbau in konstruktivem Gefüge unter Mansarddach; er entstand nach der Datierung in einem Gefach 1869 und wurde später angepasst erweitert. Zwischen Scheune und Mühle schließt ein niedriger Stalltrakt aus Backstein mit Eckquaderungen aus Sandstein und einer Hohlziegeleindeckung des Satteldachs die Hofreite ab. Die Mühle war bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Betrieb (der Mühlgraben verlief firstparallel hinter dem Hauptgebäude, wo sich das Mühlrad befand) und ist mit den Hofgebäuden ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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