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Parallelhof, bestehend aus jeweils giebelständigem Wohnhaus und großem Wirtschaftstrakt. Letzterer ist zu wesentlichen Teilen im späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert entstanden, Tennen- und Bansenzone blieben gut erhalten und das Gefüge zeigt die späte Version der Mann-Figur ohne Kopfverstrebung, der Giebel zur Straße ist mit Schindeln verkleidet. Das von der Straße etwas zurückgesetzte Wohnhaus ist ein Bau aus dem frühen 20. Jahrhundert, der über einem Erdgeschoss aus Backstein mit Segmentbogenfenstern und historisierender Haustür ein leicht auskragendes, traditionalistisches Fachwerkgefüge mit zonenbildenden Mann-Figuren aufweist. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |