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Der Hof gehört zu den bald nach dem Zweiten Weltkrieg in Queck (und anderen Dörfern des Schlitzerlands) in traditionalistischer Art neu errichteten Anlagen, bei denen noch einmal Fachwerk zur Anwendung kam. Über dem Bossenquadermauerwerk des Sockels erhebt sich ein verputztes Geschoss, darüber eine leicht auskragende Fachwerkkonstruktion, die Mann-Verstrebungen zitiert. Die zum Hof gerichtete Traufseite wird durch einen in der Mitte platzierten, überhöhten Eingangs- und Treppenhausrisalit gegliedert, der mit einem Zwerchgiebel abschließt und die verhältnismäßig steilen Proportionen des Hauses verstärkt. Tür und Treppenhausfenster schließen segmentbogig. Der unmittelbar anschließende, etwas zurückweichende Wirtschaftstrakt ist angepasst, aber einfacher ausgebildet. Kulturdenkmal aus bau- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen und wegen der besonderen städtebaulichen Einordnung an der ansteigenden Mühlgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |