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Die Hofanlage besteht aus dem traufständigen Wohnhaus, das über einem auffallend hohen Sockel errichtet ist. Sein in vier Zonen gegliedertes Obergeschoss zeigt über profiliert verkleidetem Quergebälk Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern und eine doppelte Verriegelung. Als Bauzeit lässt sich so das frühe 19. Jahrhundert angeben. Das Hauptgeschoss ist aber großenteils erneuert, und als ursprüngliche Nutzung ist die eines Wohn-Stall-Hauses zu vermuten. Wirtschaftlicher Aufstieg ermöglichte noch im 19. Jahrhundert (eine in einem Gefach angebrachte Datierung ist nicht lesbar) die Erweiterung durch einen großen, firstparallelen, zurückgesetzten Wirtschaftstrakt in wirkungsvollem konstruktivem Fachwerk, dessen Regelmäßigkeit durch den Einbau eines zusätzlichen Tennentors verunklärt wird. Eine nochmalige Erweiterung folgte im beginnenden 20. Jahrhundert. Die Hofreite hat ihr Sandsteinpflaster bewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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