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Von kulturgeschichtlicher Bedeutung ist die aus Hausteinen gefügte Umfassungsmauer, die nach 1840 erneuert wurde und in die Relikte von vier verhältnismäßig aufwendigen, teilweise mit figürlichen Darstellungen versehenen Grabsteinen des Barock aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts integriert wurden, dazu das ältere und kleinere der beiden Portale.
Das auf dem Friedhof errichtete Gefallenendenkmal besteht aus einem vierseitigen Pfeiler, der von einem "Eisernen Kreuz" bekrönt wird und auf dessen Vorderseite Schwert und stilisiertes Lorbeerlaub abgebildet sind. An die Seite des Pfeilers gerückte niedrigere Stelen nennen die Namen der in beiden Weltkriegen Gefallenen. Das aus schwarzem Granit hergestellte Denkmal ist 1959 eingeweiht worden.
Die Einfassung und das Portal des Friedhofs sowie das Gefallenendenkmal sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |