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Kleines eingeschossiges und schindelverkleidetes Wohnhaus über Sandsteinsockel, entstanden am südlichen Ende der Hauptstraße zu Anfang des 20. Jahrhunderts als gefälliger traditionalistischer Bau. Die mittlere der drei Achsen der Traufseite ist über der zweiflügeligen, aus der Bauzeit erhaltenen Haustür durch ein Zwerchhaus überhöht. Das ehemalige Forsthaus ist aus ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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