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Separat stehendes ehemaliges Wirtschaftsgebäude aus Fachwerk über winkelförmigem Grundriss. Der ältere Teil, wohl aus der ersten Hälfte oder der Mitte des 19. Jahrhunderts, ist eine dreizonige Scheune mit streng symmetrischem Gefüge. Dieses wird stabilisiert durch hohe, zur Tenneneinfahrt geneigte Streben und darüber eingesetzten geschweiften Kopfwinkelhölzern. Im Kniestock des Anbaus kommen Andreaskreuze zur Anwendung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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