Brückenweg 4
Brückenweg 4
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Üllershausen
  • Brückenweg 4
Sog. Zehntscheune
Flur: 1
Flurstück: 7

Breiter Bau unter Krüppelwalmdach, exponiert in einer Gabelung des Brückenwegs gelegen. Das regelmäßige Fachwerk ist als konstruktiv zu beschreiben, die Rückseite aus Sandstein gemauert. Das Balkengefüge ist zweigeschossig gezimmert und kommt hinsichtlich seiner Aussteifung mit wenigen langen Streben aus. Die dem Brückenweg zugewandte Frontseite hat drei Tore, von denen das mittlere durch Größe und segmentbogigen Abschluss hervorgehoben ist. Der anspruchsvoll auftretende Speicherbau entstand in der Mitte des 19. Jahrhunderts in der Art der zu dieser Zeit im Schlitzerland typischen herrschaftlichen Gutsscheunen. Die Bezeichnung Zehntscheune wurde wohl von einem zum herrschaftlichen Hof in Üllershausen gehörenden Vorgängerbau an gleicher Stelle übernommen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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