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Das giebelständige Fachwerkhaus stammt im Kern aus dem 18. Jahrhundert. Darauf weisen insbesondere die an der freien Nordwand des Baus sichtbare Ausbildung der Geschosstrennung mit Rund- und Taustab und die Verstrebung der mittleren der drei Zonen durch einfach verriegelte Mann-Figuren hin. Das Gefüge ist sonst in konstruktiver Weise im 19. Jahrhundert erneuert, die Giebelseite verschindelt. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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