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Dreizoniges Fachwerkwohnhaus, ehemals vielleicht ein Einhof oder ein Wohn-Stall-Haus; es wurde nach dem sparsamen, konstruktiven Gefüge zu urteilen im mittleren 19. Jahrhundert errichtet. Bemerkenswert ist eine zweifach verriegelte Dreiviertelstrebe an der linken Hausecke (vgl. Zum Ritzenberg 3). An dieser Seite weist außerdem die einfach konstruierte Rückwand auf die Lage der ursprünglichen Wirtschaftszone hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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