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Das stattliche giebelständige Fachwerkhaus stellt den Rest einer großen Hofanlage dar. Ein Datumsstein im hohen, sorgfältig aus Sandsteinquadern gefügten Sockel nennt den Maurermeister W. Karn und das Entstehungsjahr 1849. Das Fachwerk liegt als markantes konstruktives Gefüge an der Rückseite frei, entsprechend wirkungsvoll dürften die unter Platten- beziehungsweise Bretterverkleidung liegenden Fassaden der Giebel- und der Hofseite gezimmert sein (vgl. Seeburgstraße 27).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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