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Das giebelständige Wohnhaus der großen dreiseitig ausgebauten Hofanlage zeigt ein wirkungsvoll gefügtes nachklassizistisches Fachwerk etwa des zweiten Viertels des 19. Jahrhunderts. Kennzeichen sind zu Eck- beziehungsweise zu Bundständern geneigte Geschossstreben und zweifache Verriegelung. Der Sockel ist aus Sandsteinquadern gefügt und die Hofeinfahrt wird von Pfeilern mit profilierten Abschlüssen flankiert. Das gegenüber der Kirche an der ansteigenden Seeburgstraße errichtete Wohnhaus mit seiner Hofabgrenzung bildet ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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