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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage entstand im mittleren bis späten 19. Jahrhundert in einem für die Zeit typischen, anspruchslos-konstruktiven Gefüge mit Geschossstreben, einfacher Verriegelung und regelmäßig axial angeordneten, bereits relativ großen Fenstern. Mit dem inzwischen leider verschalten Giebel zur Seeburgstraße gerichtet, ist das Haus von hoher Bedeutung im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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