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Der zweigeschossige und verputzte Wohnhausbau aus den 1920er Jahren erhebt sich über einem Sockel aus Sandsteinquadern und schließt mit einem Krüppelwalmdach. Bemerkenswerte gestalterische Details sind der Eingang an der Traufseite, der die Basis eines Treppenhausrisalits bildet und von einer über dem Sockel ansetzenden Pfeilerstellung mit abschließendem Architrav gerahmt wird. Weiter ist das mit Schindeln verkleidete Giebelfeld unter dem Walm durch zwei aufwendige Fenstererker aus Holz hervorgehoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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