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Das relativ junge giebelständige Fachwerkwohnhaus nutzt ein sehr schmales Grundstück, so dass die anderthalb Obergeschosse oberhalb des niedrigeren Erdgeschosses, das die Eingangstür aus der Bauzeit (um 1900) bewahrt, über verzierten Bügen kräftig vorkragen muss. Bemerkenswert ist der gleichzeitige zierliche Holzstall an der rückwärtigen Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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