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Das dem Pfarrhaus benachbarte Anwesen ist gegen Ende des 19. oder zu Anfang des 20. Jahrhunderts zu wesentlichen Teilen aus konstruktivem Fachwerk errichtet worden, wobei die traditionelle Hofform modifiziert wurde. Eine Giebelseite des Wohntrakts ist nach Süden und zum Tal exponiert; sie wird durch große Fenster geöffnet und bewahrt den seitlich positionierten Eingang mit zweiflügeliger Tür unter großem, farbig verglastem Oberlicht. An der linken Traufseite schließt sich ein zurückgesetzter, schindelverkleideter Wirtschaftstrakt an, während die rechte zum Teil als Backsteinmauer ausgeführt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |