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Teil der Gesamtanlage:
Burkhards
Das giebelständige Wohnhaus einer Hofanlage entstand zu Anfang des 20. Jahrhunderts und fällt als heller Backsteinbau auf, bei dem "Eckquaderung", Sohlbankgesimse und segmentbogige, profilierte Fenstergewände dunkler abgesetzt sind. Gestalterisch hervorgehoben ist auch das rundbogige Portal mit der aufwendigen zweiflügeligen Tür, die Gestaltungselemente des Jugendstils aufweist. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |