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Teil der Gesamtanlage:
Burkhards
Der Fachwerktrakt einer Hofanlage aus dem ersten Viertel des 20. Jahrhunderts steht mit seiner Traufseite unmittelbar an der Straße; das rasterartige Gefüge erinnert nur mit langen Streben an Eck- und Bundständern an ältere Vorbilder und ist trotz eines überdimensionierten Dachausbaus wirksam im Ortsbild. Die anspruchsvoll gestaltete, bezüglich der Details in jüngerer Zeit vielleicht etwas reduzierte zweiflügelige Haustür entstand um 1925 und mischt Elemente des Jugendstils mit solchen des Neoklassizismus. Jeder Türflügel hat ein hochovales Fenster, das mit einer Lorbeergirlande umlegt ist und durch ein waagerechtes Gesims verdacht wird. Darunter sind pilasterartige Gliederungselemente mit den Reliefs von stilisierten Rutenbündeln ausgestaltet. Die Haustür bildet einen aus stil- und handwerksgeschichtlichen Gründen zu schützenden Sachteil, das Wohnhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |