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Teil der Gesamtanlage:
Burkhards
Traufständiges Doppelwohnhaus in auffälliger Größe, Kubatur und städtebaulicher Einbindung. Rechts (Nr. 38) zeigt das Obergeschoss ein sehr ansprechendes Fachwerkgefüge mit Mann-Figuren an Eck- und Bundständern und mit durchlaufender Riegelkette. Der große dreigeschossige Giebel ist wie das Erdgeschoss verschindelt, die jüngere, historisierend gestaltete Haustür sitzt in der Traufseite ganz rechts. Das Gefüge verweist in das frühe bis mittlere 18. Jahrhundert. Der linke Hausteil (Nr. 36) ist giebelseitig erschlossen und vollständig mit Platten verkleidet, jedoch scheint zumindest im Obergeschoss die Fachwerkkonstruktion erhalten geblieben zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |