Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dem im 19. Jahrhundert wurzelnden kleinen Streckhof am Ostrand des Dorfs ist auf Grund seines Erhaltungszustands und wegen seiner sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Aussage die Eigenschaft als Kulturdenkmal zuzusprechen. Der Baukern ist vierzonig, der niedrige Bereich von Stube und Ern wurde massiv ersetzt, darüber erscheinen Gang und Oberstube aus konstruktivem Fachwerk. Der Tenne schließt sich eine Bansenzone an, die ein urtümlich wirkendes Ständergefüge mit sehr langen Streben zeigt. Da im 20. Jahrhundert an den Wohnteil ein neuer Stall mit Stallstube angefügt wurde, ist anzunehmen, dass ursprünglich im älteren Bauteil auch ein Stall untergebracht war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |