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Das traufseitig erschlossene Wohnhaus einer Hofanlage entstand zu Anfang des 20. Jahrhunderts und vermittelt in seiner Farb- und Materialvielfalt und dem symmetrischen Fassadenaufriss einen repräsentativen, für die Entstehungszeit charakteristischen, im dörflichen Umfeld jedoch besonderen Anspruch. Bestimmend ist roter Backstein, im Hauptgeschoss ergänzt durch weiße Formsteine, die unter anderem die segementbogigen Öffnungen rahmen und ein "Kranzgesims" bilden. Im Obergeschoss fachen rote Backsteine ein konstruktiv gefügtes Balkenwerk aus, im Dach wird die Mittelachse durch ein kleines Zwerchhaus betont. Erhalten blieb auch die zweiflügelige Haustür der Bauzeit mit Ornamentformen der Neorenaissance.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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