Gefallenendenkmal
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Vogelsbergkreis
Schotten
Burkhards
  • Am Kirchberg
  • Hinter der Kirche
Friedhof
Flur: 8
Flurstück: 10, 7/1

Der Friedhof ist westlich des Dorfs auf einer Anhöhe, dem Platz der älteren Burkhardser Kirche angelegt. Deren Ursprung ist ungeklärt, von ihrer bau- und kulturgeschichtlichen Bedeutung dürfte sie den anderen "außerhalb des Dorfes einsam auf einer Höhe gelegenen" Kirchen der näheren und weiteren Umgebung (Nidda-Eichelsdorf, Lautertal-Meiches, Büdingen-Wolferborn usw.) vergleichbar gewesen sein. 1754 wurde sie zugunsten des Kirchenneubaus im Dorf abgebrochen.

Als Kulturdenkmäler zu betrachten sind die Reste der den Friedhof umgebenden Trockenmauer mit dem zum Dorf hin angelegten Portal des 19. Jahrhunderts, dessen Pfeiler aus Sandstein gearbeitet sind und mit vierseitigen, zwiebelförmigen Knäufen abschließen. Die historisierenden Torflügel sind aus Gusseisen.

Auf dem Friedhof und in der Friedhofshalle befinden sich zwei Dutzend Stelen des Barock und des Historismus. Sie sind meist aus rotem Sandstein hergestellt, zum Teil von guter Qualität und volkskundlicher Bedeutung.

Weiter sind schützenswert die gusseisernen Grabkreuze für die Pfarrer Konrad Koch († 1840) und Hermann Georgi († 1855), letzteres zierender Details beraubt, beide in klassizistisch schlichter Form, und das aufwendigere, gotisierende für Georg Schweisgut († 1868).

Zwei Grabmale und das moderne Gefallenendenkmal in Form eines großen, flächig ausgebildeten Steinkreuzes erinnern an die Opfer der beiden Weltkriege.

Die Friedhofseinfassung, der ältere Baumbestand und die genannten Grab- und Denkzeichen sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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