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Die im Verlauf des Ausbaus der heutigen Bundesstraße 276 Gedern-Schotten gegen 1840 erbaute Brücke führt in einem gedrückten, aus Sandstein gefügten Bogen über den tief eingeschnittenen Fluss. Oberhalb eines markanten, die Konstruktion abschließenden Simses wird die Fahrbahn durch niedrige Brüstungen begrenzt. Die wohlerhaltene Flussquerung ist als Zeugnis der beginnenden Erschließung des Landes zu großherzoglicher Zeit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |