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Die winkelförmig ausgebaute Hofanlage begrenzt die platzartige Erweiterung an der Abzweigung der Bilsteinstraße von der Eicheltalstraße. Kern ist ein Einhof, von dem insbesondere zwei Zonen des Wohnteils durch ihre im Obergeschoss erhaltene Fachwerkkonstruktion auffallen. Die Gliederung und Aussteifung erfolgt mittels klassischer Mann-Figuren, die durch gebogene Streben in Sporn-Form ergänzt werden. Die Brüstungsgefache unterhalb der Fenster der Oberstube zeigen außerdem als besondere Zier geschweifte Andreaskreuze. Die Entstehungszeit des Gefüges ist in der Stockschwelle angegeben: 1794. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |