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Die traufständige Hofanlage am nördlichen Dorfeingang dokumentiert die Entwicklung der Landwirtschaft, speziell den Ausbau der Viehhaltung, im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Kern ist der Wohn- und Stallabschnitt eines Einhofs in einem zweifach verriegelten, durch Geschossstreben ausgesteiften und mit Backsteinen ausgefachten Gefüge, das durch ein profiliertes Quergebälk und einen Bauspruch auf der Stockschwelle verziert ist. Anscheinend an der Stelle des ursprünglichen Scheunentrakts ist später eine dreigeschossige Scheune mit einem weiteren Stall angefügt worden. Ihr ebenfalls konstruktives Gefüge mit Geschossstreben und versetzten Riegeln wirkt durchaus anspruchsvoll.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |