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Einen halben Kilometer westlich des Dorfs steht am Eichelbach die Grundmühle. Ihre Hofreite wird im Westen durch den breit gelagerten Fachwerktrakt begrenzt, der als Wohnhaus dient und in dem früher auch der Mühlenbetrieb untergebracht war. Das Gefüge ist einfach verriegelt und mit - an den Schmalseiten symmetrisch eingesetzten - Geschossstreben ausgesteift; es besteht noch ein leichter Geschossvorsprung. Zwei nachklassizistische zweiflügelige Haustüren sind erhalten. Die Entstehungszeit ist um 1800 anzusetzen. Wenig jünger ist der gegenüber aufgebaute Wirtschaftstrakt. Er besteht aus einer großen dreizonigen aus konstruktivem Balkenwerk gefügten Scheune, die transloziert sein soll und im Giebel die Jahreszahl 1899 erkennen lässt. Sie wird flankiert von einem niedrigeren Stallgebäude und einem Backhaus, beide wesentlich aus Basalt gemauert. Die so recht vollständig erhaltene Hofanlage ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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